Spielzeugtests

Spielzeugtests

Im Oktober veröffentlichte 2016 eine Spielzeugsicherheitsverordnung des Ministeriums für Zoll und Handel. Die Verordnung regelt die Grundsätze für die Sicherheit und den freien Verkehr von Spielzeug. Die Verordnung basiert auf der von der Europäischen Union veröffentlichten Spielzeug-Sicherheitsrichtlinie 2009 / 48 / EC. Diese Verordnung gilt für Produkte, die von allen Kindern unter 14 für Spiele verwendet werden, unabhängig davon, ob sie für Spiele- oder Spielzwecke entwickelt wurden. Nach dieser Vorschrift ist die Liste der Produkte, die nicht als Spielzeug zugelassen sind, im Anhang der Vorschrift (Anhang 1) aufgeführt.

Die von der Verordnung nicht erfassten Spielzeuge sind:

  • Spielgeräte für Menschen
  • Münzbetätigte oder nicht betriebsbereite automatische Spielautomaten, die von Menschen benutzt werden können
  • Spielzeugfahrzeuge mit Verbrennungsmotor
  • Toy Steam Machines
  • Schleuder und Katapulte

Umfassende Spielzeugsicherheitstests werden von den Prüf- und Inspektionsstellen durchgeführt, um die Anforderungen und Anforderungen der Verordnung zu erfüllen.

Spielzeughersteller müssen alle grundlegenden Sicherheitsanforderungen für Spielzeug erfüllen, einschließlich der allgemeinen Sicherheitsanforderungen in der Verordnung und der besonderen Sicherheitsanforderungen in der Verordnung (Anhang 2). Darüber hinaus sollte Spielzeug die Gesundheit und Sicherheit von Kindern oder Dritten bei bestimmungsgemäßer Verwendung im Hinblick auf die darin enthaltenen Chemikalien und das Verhalten von Kindern nicht beeinträchtigen. Kurz gesagt, Spielzeug, das gemäß der Verordnung auf dem Markt angeboten wird, muss während seiner normalen Lebensdauer die grundlegenden Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Bei der industriellen Prüfung werden die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und die einschlägigen Normen vieler in- und ausländischer Institute berücksichtigt. Entsprechend den Bedürfnissen der Unternehmen führt unser Unternehmen im Rahmen von Industrietests auch Spielzeugtests durch.

In der Zwischenzeit hat unsere Organisation gemäß der Norm TS EN ISO / IEC 17025 Allgemeine Bedingungen für die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien UAF Von der Akkreditierungsagentur wurde akkreditiert und dient in diesem Rahmen.