Umweltfreundliche Entwurfsprüfung und Zertifizierung

Umweltfreundliche Entwurfsprüfung und Zertifizierung

Umweltfreundliche Entwurfsprüfung und Zertifizierung

Die Verordnung über die umweltfreundliche Gestaltung energiebezogener Produkte wurde durch Beschluss des Ministerrates veröffentlicht, wonach der Stromverbrauch und die Energieeffizienz von Elektro- und Elektronikgeräten sowie der gewünschte Wirkungsgrad nach dem Energieaufwand berechnet werden. Viele Kriterien sind erforderlich, auch im ökologischen Kreislauf. EUROLAB Laboratory unterstützt seine Kunden bei der Prüfung und Zertifizierung in diesem Prozess.
In diesem Zusammenhang hat das Ministerium für Wissenschaft, Industrie und Technologie die erforderlichen Zertifikate für die umweltfreundliche Gestaltung von Elektro- und Elektronikgeräten verlangt.
Den Zweck dieser Verordnung; Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung durch Erhöhung der Energieeffizienz, des Umweltschutzniveaus und der Energieversorgungssicherheit durch Festlegung der Rahmenbedingungen, die bei der Entwicklung dieser Produkte eingehalten werden müssen, um die energiebezogenen Produkte auf den Markt zu bringen oder in Betrieb zu nehmen.
Für die unter diese Verordnung fallenden Erzeugnisse gelten die von den zuständigen Behörden herausgegebenen Application Communiqués.
Fahrzeuge, die zum Zweck der Personen- und Güterbeförderung in Verkehr gebracht oder zur Wartung angeboten werden, fallen nicht in den Geltungsbereich dieser Verordnung.
Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten nicht in Fällen der nationalen Sicherheit und der nationalen Verteidigung.

1) Abfall: Der in der Verordnung über die allgemeinen Grundsätze der Abfallbewirtschaftung festgelegte Abfall.
2) Komponente und Unterbaugruppe: Im Handel erhältlich für Endbenutzer, die zum Einbau in Produkte oder Komponenten bestimmt sind
Einzelteile, die nicht in Betrieb genommen werden, oder Teile, deren Umweltverträglichkeit nicht unabhängig bewertet werden kann,
3) Umgebungsdimension: Die Komponente, die während des Lebenszyklus des Produkts oder des Produkts mit der Umgebung interagieren kann
Funktionen,
4) Umweltauswirkungen: Jede Veränderung der Umwelt, die durch das Produkt ganz oder teilweise während des Lebenszyklus des Produkts verursacht wird.
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5) Umweltleistung: Das Management des Herstellers für die Umweltaspekte des Produkts ist
die gezeigten Ergebnisse,
6) Verbesserung der Umweltleistung: Die Umweltleistung des Produkts wird unter Berücksichtigung aller Umweltaspekte synchronisiert.
der Prozess der Steigerung des Produkts über aufeinanderfolgende Generationen,
7) Umweltfreundliche generische Designanforderung:
Alle ökologischen Profile basieren auf allen Arten von umweltbewussten Designanforderungen.
8) Durch die besondere umweltfreundliche Ausführung: Das Produkt wird in einer bestimmten Leistungseinheit berechnet und eingesetzt.
die Notwendigkeit eines quantifizierbaren und messbaren umweltverträglichen Entwurfs in Bezug auf eine bestimmte Umweltdimension, z. B. den Energieverbrauch während des Betriebs
9) Umweltfreundliches Design: Um die Umweltverträglichkeit des Produkts während seines gesamten Lebenszyklus zu verbessern,
Maße in das Produktdesign einbeziehen,
10) Umweltfreundliche Konstruktionsanforderungen: Um die Umweltverträglichkeit des Produkts zu verbessern,
oder alle Anforderungen, die erforderlich sind, um Informationen zu den Umweltaspekten des Produkts bereitzustellen,
11) Ökologisches Profil: Umweltauswirkungen des mit dem Produkt verbundenen Produkts über den gesamten Lebenszyklus gemäß
Identifizierung von Inputs und Outputs wie Materialien, Emissionen und Abfällen, die mengenmäßig wichtig sind und in messbaren physikalischen Größen ausgedrückt werden,
12) Energierückgewinnung: Verwendung brennbarer Abfälle mit oder ohne sonstige Abfälle zur Wärmeerzeugung mittels Wärmerückgewinnung,
13) Energiebezogenes Produkt: Unabhängige Teile für Endverbraucher, in dieser Verordnung als „Produkte“ bezeichnet.
zum Einbau in das unter diese Verordnung fallende Produkt bestimmt und
ein Produkt, das in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird, einschließlich Teilen, deren Umweltverträglichkeit unabhängig beurteilt werden kann und die sich auf den Energieverbrauch während des Gebrauchs auswirken,
14) Recycling: Eine Produktion von Abfallstoffen für Hauptzwecke oder andere Zwecke als die energetische Verwertung
prozess,
15) Recovery: Ausübung einer bestimmten Funktion als Ergebnis eines Wirtschaftsunternehmens jeder Größe
das Verfahren, nach dem Abfälle, die zur Erfüllung einer solchen Funktion aufbereitet wurden, durch Ersetzen anderer Materialien gewonnen werden, die für einen nützlichen Zweck verwendet werden können,
16) Service: Die erstmalige Verwendung des Produkts durch den Endverbraucher gemäß seinem Zweck.
17) Interne Verordnung: Die Organisation, die für die Entwicklung oder Herstellung von Produkten verantwortlich ist, die unter diese Verordnung fallen.
Die Vorschriften, die sie innerhalb der Organisation erlassen haben, um die Bestimmungen der Verordnung und die entsprechenden Durchführungsbestimmungen zu erfüllen,
18) Hersteller: Stellt Produkte her, die unter diese Verordnung fallen, sowie deren Namen oder Warenzeichen
im Einklang mit dieser Verordnung in Bezug auf seine Lieferung auf den Markt oder seine Verwendung im Rahmen der
In Abwesenheit eines Herstellers oder Importeurs, der dafür verantwortlich ist und dieser Definition entspricht, die natürliche oder juristische Person, die dieses Produkt in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt,
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19) Importeur: das Produkt auf dem Markt außerhalb der Türkei für gewerbliche Immobilien oder juristische Personen mit Wohnsitz im Ausland in der Türkei zu bringen,
20) Material oder Stoff: Material oder Stoff, der während des Lebenszyklus des Produkts verwendet wird.
21) Lebenszyklus: Das aufeinanderfolgende und verbundene Produkt von der Rohstoffphase bis zur Entsorgung des Produkts.
Bühnen,
22) Lieferung auf den Markt: Für den Vertrieb oder die Verwendung von Produkten, unabhängig von der Verkaufstechnik
als erste Aktivität auf dem Markt,
23) Gefährliche Abfälle: Abfälle, die in der Verordnung über die Kontrolle gefährlicher Abfälle als gefährliche Abfälle definiert sind.
24) Implementation Communiqués: Veröffentlicht von autorisierten Instituten auf der Grundlage dieser Verordnung und
Rechtsvorschriften über umweltfreundliche Konstruktionsanforderungen für die identifizierten Produkte oder ihre Umweltdimensionen,
25) Produktdesign: Die gesetzlichen, technischen und funktionalen Anforderungen des Produkts, Sicherheits- und Marktanforderungen
eine Reihe von Prozessen, die andere Anforderungen an die technischen Spezifikationen des Produkts stellen,
26) Wiederverwendung: Das Produkt wird an die Sammelstelle, den Händler, den Recycler oder den Hersteller zurückgegeben.
Nutzungsdauer, einschließlich Wiederverwendung nach Dauerbetrieb
die Wiederverwendung des Produkts oder seiner Komponenten für den vorgesehenen Zweck,
27) Zugelassene Stelle: Das Produkt, das zur Ausarbeitung und Durchsetzung von Rechtsvorschriften für Produkte und Produkte zugelassen ist
öffentliche Einrichtungen und Organisationen, die die in dieser Verordnung vorgesehenen Durchführungsbekanntmachungen vorbereiten und umsetzen,
28) Bevollmächtigter: Die Pflichten und Verfahren des Herstellers in Bezug auf diese Verordnung sind ganz oder teilweise in seinem Namen
Autorisieren schriftlich den natürlichen oder juristischen Personen mit Wohnsitz in der Türkei zu erfüllen,
drückt aus

Damit die unter diese Verordnung fallenden Produkte in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden können,
Sie müssen das CE-Zeichen tragen, damit sie die Anforderungen der jeweiligen Mitteilungen erfüllen.
Dieses Kommuniqué wurde im Rahmen der Einhaltung der Rechtsvorschriften der Europäischen Union unter Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2016 / 2282 der Kommission und des Datums (25 / 6 / 2012) über umweltverträgliche Konstruktionsanforderungen für Wasserpumpen, geändert durch die Verordnung (EU) 547 / 2012 der Kommission, erstellt.
Die Presse- und Fußgängerorganisationen informieren ebenfalls über den gesamten Prozess.
Mit der Verordnung soll ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung geleistet werden, indem die Energieeffizienz, das Umweltschutzniveau und die Sicherheit der Energieversorgung verbessert werden, indem der Rahmen für die Bedingungen festgelegt wird, die bei der Gestaltung dieser Produkte eingehalten werden müssen, um energiebezogene Produkte auf den Markt zu bringen oder in Betrieb zu nehmen.
Vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme des Produkts im Geltungsbereich der Verordnung ist die CE-Kennzeichnung gemäß der Verordnung über die Anbringung und Verwendung des CE-Konformitätszeichens am Produkt anzubringen und eine EG-Konformitätserklärung zu erstellen und zu erklären, dass der Hersteller die Bestimmungen der einschlägigen Mitteilungen zum Antrag einhält.
Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen der Verordnung und die Durchführungsbestimmungen gelten die Bestimmungen von Artikel 4703 des Gesetzes über die Vorbereitung und Durchführung der technischen Rechtsvorschriften für Produkte 12.

Musterbenachrichtigungen;
Kommuniqué zu den Anforderungen an das Umgebungsdesign für Computer und Server (SGM-2015 / 4),
Kommuniqué über Umweltanforderungen an lineare Lampen, Leuchtdioden und verwandte Geräte (SGM-2015 / 10),
Mitteilung (SGM-2011 / 10) zu den umweltbewussten Entwurfsanforderungen (SGM-2017) für integrierte vorschaltgerätefreie Leuchtstofflampen, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und Beleuchtungskörper, die diese Lampen betreiben,
MITTEILUNG ÜBER UMWELTSENSIBLE DESIGNANFORDERUNGEN FÜR WASSERPUMPEN (SGM-2015 / 44),
MITTEILUNG ÜBER UMWELTSENSIBLE ENTWURFSANFORDERUNGEN AN ELEKTROMOTOREN (SGM-2012 / 2),
(SGM-2011)
ÄNDERUNG DER KOMMUNIKATION ZU DEN UMWELTSENSIBLEN DESIGNANFORDERUNGEN FÜR NICHTLINEARE HEIMATLAMPEN (SGM-2011 / 9)
Mitteilung über die Durchführung des Projekts (SGM-2017 / 12),
KOMMUNIKATION ZU UMWELTVERANTWORTLICHEN DESIGNANFORDERUNGEN FÜR LINEARE LAMPEN, LEUCHTDiodENLAMPEN UND VERWANDTE GERÄTE (SGM-2015 / 10) (SGM-2017 / 11)
MITTEILUNG ÜBER UMWELTSENSIBLE DESIGNANFORDERUNGEN FÜR ELEKTRISCHE Kehrmaschinen (SGM-2015 / 6),