Maschinen-Konformitätsprüfungen

Maschinen-Konformitätsprüfungen

Die Maschinensicherheitsverordnung wurde vom Ministerium für Industrie und Handel in 2009 überarbeitet und veröffentlicht. Gemäß dieser Verordnung dürfen Maschinen, die ordnungsgemäß für Produktionszwecke eingerichtet, gewartet und verwendet werden, die Gesundheit und Sicherheit von Menschen, Haustieren und Gütern bei der Arbeit nicht beeinträchtigen. Diese Verordnung regelt die grundlegenden Sicherheitsbedingungen, die in der Konstruktions- und Produktionsphase einzuhalten sind, sowie die Konformitätsbewertungsverfahren, die für das Inverkehrbringen dieser Maschinen einzuhalten sind. Außerdem werden die Kriterien beschrieben, die bei der Beauftragung notifizierter Stellen zur Durchführung von Konformitätsbewertungsstudien zu berücksichtigen sind.

Die vorherige Fassung der Verordnung enthielt keine Konformitätsbewertungsverfahren und -module. Verordnung Der fünfte Abschnitt mit dem Titel Konformitätsbewertungsverfahren, Arbeiten an unvollständigen Maschinen, Benannte Stellen, CE-Konformitätskennzeichnung enthält die Konformitätsbewertungsverfahren der Maschinen. Dementsprechend müssen die Hersteller eines der in der Verordnung festgelegten Konformitätsbewertungsverfahren durchführen, um die Eignung der Maschinen zu bescheinigen. Wenn eine Maschine nicht im Anhang der Vorschrift aufgeführt ist, führt der Hersteller den Konformitätsbewertungsprozess auf der Grundlage der internen Kontrollen in der Maschinenproduktion durch, die in den Anhängen der Vorschrift aufgeführt sind.

Es wird davon ausgegangen, dass Maschinen mit der im Anhang der Verordnung angegebenen EG-Konformitätserklärung, die das CE-Konformitätszeichen gemäß dieser Verordnung tragen, den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen.

Maschinen, die nach der harmonisierten Norm hergestellt wurden, gelten als den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen dieser Norm entsprechend.

Bei den Konformitätsprüfungen werden aktuelle gesetzliche Vorschriften und entsprechende Normen berücksichtigt, die von vielen in- und ausländischen Organisationen veröffentlicht wurden. Entsprechend den Bedürfnissen der Unternehmen führt unser Unternehmen im Rahmen von Konformitätsprüfungen auch Maschinenkonformitätsprüfungen durch.

In der Zwischenzeit hat unsere Organisation gemäß der Norm TS EN ISO / IEC 17025 Allgemeine Bedingungen für die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien UAF Von der Akkreditierungsagentur wurde akkreditiert und dient in diesem Rahmen.